Wer Unternehmer ist und ein Firmenfahrzeug besitzt, kann die Umsatzsteuer, die im Anschaffungspreis und in den laufenden Kosten für sein Kraftfahrzeug enthalten sind, am Quartalsende oder am Jahresende als Vorsteuer geltend machen. Zumindest den überwiegenden Teil, denn das Finanzamt unterstellt in den meisten Fällen, dass das Auto nicht nur rein dienstlich, sondern ab und an privat genutzt wird. Und dieser Privatanteil muss herausgerechnet werden, entweder pauschal oder anhand expliziter Belege. Ab 2009 soll sich diesbezüglich einiges ändern, denn dann wird der Vorsteuerabzug bei nicht rein dienstlich genutzten Fahrzeugen auf 50 Prozent begrenzt.
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