Seit dem 1. April gelten für neu abgeschlossene Lebensversicherungen veränderte Besteuerungsvorschriften. Alte Verträge, die noch vor dem 31. März abgeschlossen wurden, werden noch nach dem bisherigen Recht behandelt. Bei Neuverträgen muss mehr Geld als bisher in die Risikoabsicherung fließen (mindestens 50 Prozent), um unter die günstige Besteuerung zu fallen. Bei einer Lebensversicherung besteht der große Steuervorteil darin, dass bei Auszahlung nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss und darüber hinaus keine Ertragssteuern anfallen.
Mit der Gesetzesänderung will der Gesetzgeber verhindern, dass die Lebensversicherung als Kapitalanlage missbraucht wird, nur um die Abgeltungssteuer zu umgehen. Nur wenn bei einer Lebensversicherung der Risikoschutz und die Absicherung der Hinterbliebenen tatsächlich im Vortdergrund steht, wird noch die begünstigte Besteuerung angewendet. Ein weiteres Kriterium zur Einstufung einer Lebensversicherung als steuerbegünstigt ist die Mindestlaufzeit bis zum 60. Lebensjahr. Darüber hinaus muss der Vertrag, bevor es zur Auszahlung kommt, mindestens 12 Jahre bestanden haben, damit die günstigere Besteuerungsvariante verwendet werden darf. Durch die Erhöhung des Anteil für den Risikoschutz bleibt weniger für das eigentliche Sparen übrig. Dadurch sinkt langfristig die Rendite des jeweiligen Produktes. Verbraucher sollten bei einem Neuabschluss daher nicht nur auf die Rendite , sondern unbedingt auch auf die Einhaltung der genannten Kriterien achten, sofern sie in den Genuss der Steuervorteile kommen wollen.
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