Private Haftpflichtversicherung für Kinder

Haftpflichtversicherung für KinderWer kennt sie nicht die Warnhinweise an zahlreichen Baustellenzäunen: Eltern haften für ihre Kinder! Aber stimmt das tatsächlich? Benötigen Eltern für ihre Kinder deshalb jetzt eine besondere Haftpflichtversicherung, falls die lieben Kleinen beim Spielen oder Herumtollen unbeabsichtigt einen Schaden verursachen? Die Antwort lautet: Jein.

Eine Kinder-Haftpflichtversicherung gibt es nicht, denn Kinder können bis zu ihrer Volljährigkeit nur in begrenztem Maße für selbst verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Grundsätzlich sind Kinder deshalb in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Das gilt für die eigenen Kinder genauso wie für Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder. Der gewählte Haftpflicht-Tarif ist normalerweise nicht so wichtig. Zwar versichern einige Gesellschaften in bestimmten Single-Tarifen die Kinder nicht mit, in der Regel ist jedoch egal, ob es sich um eine Single-Police für ein Elternteil oder eine Familien-Haftpflichtversicherung für die gesamte Familie handelt.

Allerdings gibt es trotz der Absicherung über die Haftpflichtversicherung der Eltern einiges zu beachten. Kinder, die jünger als 7 Jahre sind, gelten beispielsweise als deliktunfähig. Das bedeutet, dass diese Kinder für einen verursachten Schaden nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Im Prinzip gibt es für diese Schäden keinen Schuldigen und die Haftpflichtversicherung muss nicht unbedingt für den Schaden aufkommen. Meist passsieren solche Missgeschicke jedoch im Freundes- und Verwandtenkreis oder  z. B. auf dem Grundstück des Nachbarn. Also bei Menschen, bei denen man nicht unbedingt darauf aus ist, langfristigen Ärger mit den Geschädigten zu bekommen, sondern viel mehr die Angelegenheit möglichst schnell und unproblematisch lösen möchte. Daher sollte man beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung nicht nur auf einen günstigen Tarif oder eine ausreichend hohe Versicherungssumme achten, sondern eben außerdem darauf, dass diese Haftpflichtversicherung auch bei deliktunfähigen Kindern einspringt. So wird größerer Ärger vermieden und in der Regel sind diese Tarife gar nicht teuer. Vergleichen lohnt sich also.

Kinder bei der PrivathaftpflichtversicherungNoch ein weiterer Grund, weshalb man bei der Haftpflichtversicherung Tarife wählen sollte, die zusätzlich bei Schäden haften, die von deliktunfähigen Kindern verursacht werden, ergibt sich aus der Aufsichtspflicht der Eltern. Wenn die aufsichtspflichtige Person bei Kindern unter 7 Jahren ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, muss ein entstandener Schaden in voller Höhe ersetzt werden, egal wie hoch er ist. Kommen andere Menschen zu Schaden können sich die Kosten so schnell zu riesigen Summen aufaddieren. Ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde ist deshalb im Schadensfall ein häufiger Streitpunkt zwischen den Eltern und der Haftpflichtversicherung. Dem kann man nur aus dem Wege gehen, wenn von vornherein die Haftung für schuldunfähige Kinder mit eingeschlossen ist.

Sobald die Kinder volljährig werden, erlischt der Haftpflichtschutz bei den Eltern und der Sohn bzw. die Tochter sollte eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen. Wenn die Kinder noch in der Schule sind oder gleich nach der Schule ununterbrochen eine Berufsausbildung, Fortbildungsmaßnahme oder ein Studium beginnen, bleibt der Schutz über den Vertrag der Eltern noch für diese Zeit erhalten. Gleiches gilt während des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes, wenn sich zwischenzeitlich keine Unterbrechungen ergeben. Wartezeiten (z.B. auf einen Studiums- oder Ausbildungsplatz) gelten bis zu einer maximalen Dauer von einem Jahr noch nicht als längere Unterbrechung und würden erst danach zum Verlust des Versicherungsschutzes bei den Eltern führen.

Du kannst einen Kommentar hinterlassen, oder einen Trackback von Deiner eigenen Seite senden.
Mr. Wong
Icio
Oneview
Linkarena
del.icio.us
Technorati
Google
Webnews
Favoriten
Digg
Diigo
Spurl
Blinklist

Hinterlassen Sie eine Kommentar

Sie müssen angemeldet sein, um einen Komentar zu hinterlassen.