Zum Anfang des Jahres 2009 werden weitere Gesetzesänderungen im Rahmen der Gesundheitsreform in Kraft treten, die es den privaten Krankenversicherungen (PKV) in Zukunft nicht unbedingt leichter machen wird. Ganz konkret geht es um die Verpflichtung der privaten Versicherer zur Einführung eines Basistarifs, der allen Menschen ohne Gesundheitsprüfung offen stehen soll und im Monat maximal soviel kosten darf, wie der normale Höchstbetrag in den gesetzlichen Kassen. Diese Reform bedeutet eine schleichende Unterwanderung des gesamten Systems der privaten Krankenversicherungen, denn der neue Tarif muss von den anderen normal Versicherten mitgetragen werden, ohne dass diese konkret eine Leistung für diese Subventionierung erhalten.
Die privaten Krankenversicherungen selbst geben sich optimistisch, die neue Gesetzeslage schränkt die Versicherer zwar immer mehr ein, aber grundsätzlich ist das Kapitaldeckungsverfahren dem Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenkassen deutlich überlegen. Vom reinen Menschenverstand ausgehend bräuchte man auf Grund der demografischen Entwicklung sogar noch bessere Zugangsbedingungen zur PKV, denn die Menschen werden immer älter und das umlagefinanzierte System der gesetzlichen Kassen kommt immer mehr an seine Grenzen. Daraus folgt, entweder man setzt vermehrt auf Kapitaldeckung und weniger auf Umlagefinanzierung oder in naher Zukunft wird der hohe Standard im deutschen Gesundheitssystem nicht mehr zu halten sein.
Was ist nun das Problem mit dem Basistarif?
Normalerweise finanzieren sich private Krankenversicherungen über Beiträge, die sich nach dem Gesundheitsrisiko des Versicherten richten. Ein junger gesunder Mensch wird also weniger zahlen müssen, als ein alter kranker. Mit dem Basistarif werden plötzlich Bedingungen eingeführt, die man sonst nur von der gesetzlichen Krankenversicherung kennt. Egal wie krank jemand ist, er muss zu einem bestimmten Monatsbeitrag aufgenommen werden und wird dafür zumindest Leistungen erhalten, die dem Katalog der gesetzlichen Kassen entsprechen. Damit schreibt die Politik den privaten Versicherungen quasi vor, ihr Geschäft teilweise so zu betreiben, wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist. Und wohin das führt muss hier sicherlich nicht gesondert erwähnt werden.
Für Privatpatienten bedeutet der neue Tarif wahrscheinlich in erster Linie höhere Beiträge, denn irgendwie muss der Einstiegstarif ja finanziert werden. Dass diese Quersubventionierung verfassungsrechtlich nicht ganz sauber ist, steht zunächst auf einem anderen Blatt. Und gerecht ist dieser Tarif sowieso nicht, denn selbst wer mehr verdient und möglicherweise einen Beitrag bezahlen könnte, der seinem individuellen Gesundheitsrisiko entsprechen würde, muss dennoch nur den Höchstbeitrag des Basistarifs bezahlen.
Neben dem Basistarif gibt es aber noch einige weitere Neuerungen, die es den privaten Krankenversicherungen in Zukunft nicht unbedingt leichter machen werden. So hat der Gesetzgeber die Zugangsbedingungen für einen Wechsel in die PKV deutlich erschwert. Interessierte müssen neuerdings mehrere Jahre ein bestimmtes Einkommen nachweisen, um überhaupt die Möglichkeit zu erhalten, in die private Krankenversicherung eintreten zu können. Die Möglichkeit der Mitnahme von Altersrückstellungen bei einem Wechsel zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherungen dürfte vor allem den Konkurrenzkampf beleben und letztendlich dem Versicherten zu Gute kommen.
Wie geht es weiter mit der privaten Krankenversicherung?
Zunächst einmal werden sich alle Krankenversicherungen, sowohl gesetzliche, als auch private auf die neue Situation einstellen. Dazu müssen Tarif neu kalkuliert werden, neue Produkte auf den Markt gebracht werden und eventuell die Strategie geändert werden. Wohin das führen wird, ist noch nicht abzusehen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang sicherlich noch, das viele private Krankenversicherer beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die neuen Regelungen wegen Verletzung von Grundrechten eingereicht haben. Ein Urteil diesbezüglich steht noch aus, mit einer schnellen Entscheidung dürfte allerdings nicht zu rechnen sein.
Dass das System der privaten Krankenversicherungen, das bessere ist, weil es sich am Markt orientiert und sich flexibel an geänderte Bedingungen anpassen kann, das dürfte jedem klar sein. Auch nach der Gesundheitsreform wird das starre umlagefinanzierte gesetzliche Krankenversicherungssystem über längere Sicht nicht mehr in der Lage sein, die notwendigen Leistungen zu finanzieren. Insofern sollte man meinen, hier ist klar, wer in Zukunft das Rennen macht. Leider hat die Sache noch einen entscheidenen Haken: Das gesetzliche System wird von der Politik bestimmt und welchen Einfluss die Führungsriege in Berlin selbst in den privaten Sektor nehmen kann, sieht an an den aktuellen Reformen. So sinnlos wie das sein mag, theoretisch könnten private Krankenversicherungen wahrscheinlich sogar komplett verboten werden. Vielleicht ist das insgeheim bereits geplannt und man will nur erstmal in Karlsruhe vorfühlen, inwieweit dies durchsetzbar ist.

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