Die Riester-Rente entwickelt sich mehr und mehr zum Verkaufsschlager. Nachdem es 2002 etwas verhalten begann, besitzen mittlerweile zwölf Millionen Menschen einen solchen staatlich geförderten Altersvorsorge-Vertrag. Seit einiger Zeit mehren sich jedoch auch Stimmen, die der privaten Riester-Rente kritisch gegenüber stehen. Sie würde zuviel kosten, sei zu unflexibel und würde gerade diejenigen benachteiligen für die sie eigentlich gedacht ist.
Natürlich hat die Riester-Rente tatsächlich einige Nachteile, diese sind jedoch bei weitem nicht so gravierend, als dass man deswegen die Riester-Rente verdammen müsste. Für die meisten Menschen, die diese Förderung erhalten können, ist und bleibt sie eine absolut empfehlenswerte und lohnende Form der privaten Altersvorsorge. Im folgenden Beitrag gehen wir einigen der ‘angeblichen’ Nachteile der Riester-Rente auf den Grund.
Wer aus einer Notsituation heraus seinen Riester-Vertrag vorzeitig kündigt, muss mit drastischen Einbußen rechnen und wird doppelt bestraft.
Die Riester-Rente ist ein Mittel der privaten Altersvorsorge, welches gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung dafür sorgen soll, dass im Alter genügend Geld da ist, um ein normales Leben zu führen. Altersvorsorge bedeutet etwas anderes als Sparen oder Geld für schlechtere Zeiten zurückzulegen, das muss man sich klarmachen. Die Riester-Rente ist nicht dazu da, um in einer Notsituation gekündigt zu werden. Wenn jemand arbeitslos wird, dann kann er auch nicht zum Staat gehen und von ihm verlangen, dass der bis dahin aufgelaufene Betrag aus der gesetzlichen Rentenversicherung mal eben so einfach ausgezahlt wird. Dann wäre ja im Rentenalter nichts mehr da. Genauso ist es mit der Riester-Rente. Dies ist ein langfristiger Vertrag, der im Idealfall bis zur Rente nicht mehr angetastet werden soll. Wer beim Abschluss des Vertrages gut aufpasst und ihn dann tatsächlich als Vorsorge bis zur Rente liegen lässt, braucht keine finanziellen Einbußen befürchten. Dass bei einer vorzeitigen Kündigung oder einem Anbieterwechsel zusätzliche Kosten anfallen, dürfte jedem klar sein, denn dies ist mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden.
Die Riester-Rente ist nicht vererbbar. Das ist doch nicht fair, oder?
Mit der Riester-Rente soll die private Altersvorsorge analog zur gesetzlichen Rente gefördert werden und nicht das Vererben von Vermögen. Ob das fair ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, so ist es nun mal gedacht. Wer unbedingt ein Vermögen vererben will hat, ja noch zahlreiche Alternativen, um dieses für die Erben anzuhäufen. Die Alternativen, um staatliche Förderungen zur Altersvorsorge zu bekommen sind dagegen eher spärlich gesät. Einzig die Rürup-Rente, einige Formen der betrieblichen Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen sind hier zu nennen.
Die Riester-Rente ist eine starre und wenig flexible Sparform.
Im Vergleich mit ungeförderten Anlageformen kann man dies tatsächlich gelten lassen. Allerdings gibt es bei den meisten dieser Anlagealternativen (vor allem bei den flexibleren) keine Garantie, die eingesetzten Beiträge tatsächlich zurück zu erhalten und eine staatliche Förderung gibt es ebenfalls nicht. Außerdem reicht eine Riester-Rente allein noch lange nicht aus, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Insofern kann man die fehlende Flexibilität dieser Altersvorsorgeform durch die Kombination mit anderen Anlageformen kompensieren, sofern das für die persönliche Lebensplanung überhaupt eine Rolle spielt.
Die Riester-Rente muss im Alter voll als Einkommen versteuert werden.
Das ist weniger das Problem der Riester-Rente, als ein generelles Problem. Der Staat versucht mehr und mehr Renteneinkünfte mit als Einkommen zu besteuern. Deutschland ist hochverschuldet und muss zusätzliche Staatseinnahmen generieren. Nachdem die Mehrwertsteuer erhöht wurde und die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, geht es nun den Rentnern an den Kragen. Da kann man auf die Politik schimpfen, zweifelsohne. Aber die Riester-Rente ist da keine Ausnahme zu anderen Altersvorsorgeformen.
Die Riester-Rente wird bei der Abschätzung der Bedürftigkeit für staatliche Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe) im Rentenalter auf das verfügbare Einkommen angerechnet. Liegt ein Rentner unter der Grundsicherung wird erst die Riester-Rente herangezogen und erst dann die Sozialhilfe. Also lohnt sich die Riester-Rente für Geringverdiener doch nicht oder was?
Dem ARD-Magazin “Monitor” sei Dank, glaubt das jetzt die halbe Republik. Es muss ja wohl nicht extra betont werden, dass dies ziemlicher Unfug ist. Wer kurz vor der Rente steht, bislang noch überhaupt nichts für die private Altersvorsorge gespart hat und absehen kann, dass er im Rentenalter einkommensmäßig unter Sozialhilfeniveau landet, der braucht sich freilich keine Gedanken um Riester zu machen. Allen anderen kann man nur raten privat vorzusorgen, wenn man im Alter einen gewissen Lebensstandard geniessen möchte. Wenn der Staat dabei hilft und das selbst bei geringsten Sparbeiträgen (60 Euro im Jahr reichen) – umso besser. Wer bereits von Anfang an darauf verzichtet, bloß weil eventuell die Gefahr besteht, dass im Alter das Geld knapp wird und damit eigentlich die ganze schöne Altersvorsorge umsonst war, dem ist in der Tat nicht zu helfen.
Wer heute eine Riester-Rente bespart bekommt vom Staat, also von allen Steuerzahlern bzw. Beitragszahlern in der Sozialversicherung einen Zuschuss in der Hoffnung dass später im Rentenalter auch mit Hilfe der Riester-Rente genug Geld da ist, um nicht unterhalb der Grundsicherung zu landen. Falls der Betreffende dann trotzdem unterhalb der Grundsicherung landet (unabhängig davon wie hoch die einmal sein wird), dann ist es doch nur fair den Steuerzahlern und den anderen Bedürftigen gegenüber, wenn, bevor der Staat erneut zur Kasse gebeten wird (für die Sozialhilfe), erst einmal dass, was sie bereits abgegeben haben herausgerechnet wird.
Riester lohnt sich nur dann nicht, wenn man im Laufe seines Lebens durchgängig ein Einkommen knapp über der Armutsgrenze hat und auch im Ruhestand eine Rente auf Sozialhilfeniveau anstrebt. Aber das kann und darf nicht das Ziel sein, selbst wenn das Geld vielleicht im Moment knapp ist.
Fazit
Die Riester-Rente bleibt für diejenigen, die sie bekommen können, absolut erste Wahl. Gerade für diejenigen, die besonders gefördert werden, wie Geringverdiener und Familien mit Kindern. Sie lohnt sich für nicht direkt Förderberechtigte (Ehepartner), bietet Besserverdienenden zumindest ein paar Steuervorteile und vor dem Hintergrund der Abgeltungssteuerfreiheit lohnt es sich sogar für den ein oder anderen Selbstständigen über einen Abschluss nachzudenken, wenn andere Möglichkeiten bereits erschöpft sind.
Webtipps zum Thema:
Riester Rente

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