Neben der Hausratversicherung ist in deutschen Haushalten wohl kaum eine Police so beliebt wie die Lebensversicherung. Und das obwohl solche Versicherungen genau wie die klassische private Rentenversicherung gegenüber den staatliche geförderten Varianten (z.B. Riester-Rente) doch relativ unflexibel und bisweilen zu teuer sind. In der Vergangenheit hat die Politik immer mehr steuerliche Vorteile für Versicherungen abgeschafft, so dass man bereits vielerorts bei der privaten Altersvorsorge auf andere gewinnbringendere Alternativen umgestiegen ist. Aber nun kommt nächstes Jahr die Abgeltungssteuer und plötzlich sind Lebensversicherungen wieder absolut angesagt, denn Versicherungen fallen nicht unter die neue ab 2009 geltende Ertragsbesteuerung.
Dass überhaupt keine Abgeltungssteuer anfällt ist nicht ganz richtig, denn dies gilt nur für alte Verträge, die bereits vor 2005 abgeschlossen wurden. Aber selbst für neuere Policen gibt es Vergünstigungen gegenüber anderen Anlageformen. Bei Lebensversicherungen sind nämlich nur die Hälfte der Gewinne steuerpflichtig. Um in den Genuss der steuerlichen Vergünstigungen zu kommen sind allerdings folgende Voraussetzungen notwendig:
- die Lebensversicherung muss bereits seit 12 Jahren bestehen
- die Police muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr laufen
- die Versicherungssumme muss bei Ablauf in einem Betrag ausbezahlt werden
Wenn die Lebensversicherung vorzeitig (also vor dem 60. Lebensjahr) gekündigt oder über einen Zweitmarkt (Börse, Makler) verkauft wird, dann unterliegen sämtliche Erträge der Abgeltungssteuer in voller Höhe, es sei denn es handelt sich um einen alten Vertrag aus den Jahren vor 2005. Die Konsequenz für Besitzer von Lebensversicherungen, die bereits jetzt wissen, dass sie ihr Geld früher als zum dem verlangten Termin benötigen werden, lautet noch in diesem Jahr tätig zu werden, denn die neuen Regelungen treten ja erst zum Jahresbeginn 2009 in Kraft. Nicht nur in steuerlicher Hinsicht empfiehlt es sich die Lebensversicherung, wenn überhaupt, eher zu verkaufen, als zu kündigen.
Neben der klassischen Form der Lebensversicherung, die am Vertragsende das angesparte Kapital in einem Betrag ausbezahlt, bieten viele Versicherungen als Alternative eine lebenslange Rentenzahlung an. Solche Renten sind im Hinblick auf die Abgeltungssteuer nicht relevant – aus einem ganz einfachen Grund: Es handelt sich nicht um abgeltungssteuerpflichtige Kapitalerträge, sondern um regelmäßiges Einkommen. Damit fällt zwar keine Abgeltungssteuer an, wohl aber Einkommenssteuer (sofern die Grundfreibeträge überschritten werden). Diesen wichtigen Unterschied muss man an dieser Stelle nochmals betonen, denn diese Einkünfte müssen in der Einkommenssteuererklärung in jedem Fall angegeben werden, da sie nicht wie sonst bei der Abgeltungssteuer üblich von den Geldinstituten anonym an das Finanzamt abgeführt werden, ohne das man sich besonders darum kümmern muss. Doch jetzt die positive Nachricht: Es muss nicht die gesamte Rente versteuert werden, sondern nur der Ertragswert (je nach Alter etwa 20 Prozent). Das würde als selbst bei einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent und ohne Berücksichtigung von Freibeträgen nur zu einer Besteuerung von 7 Prozent der Rente führen. Jetzt kann jeder selbst ausrechnen, wieviel mehr Rendite eine andere Kapitalanlage (z.B. Aktien, Fonds) erbringen müsste, um nach Abzug der Abgeltungssteuer rentabler zu sein, als eine Lebensversicherung.
Der Fairness halber muss man feststellen, dass die Steuervorteile neben Lebensversicherungen beispielsweise auch für Rentenversicherungen gelten. Und staatlich geförderte Formen der Altersvorsorge wie die Riester-Rente oder die Rürup-Rente fallen ebensowenig unter die Abgeltungssteuer. Die Auszahlungen werden aber dann sehr wohl zum persönlichen Steuersatz bei der Einkommenssteuer veranlagt.
Wer sich bereits einmal mit Lebensversicherungs-Produkten beschäftigt hat, wird feststellen, dass es eine ganze Menge davon gibt und man bei einigen gar nicht genau weiß, ob das nun noch eine Lebensversicherung ist oder sich hinter dem vermeintlichen Namen eine ganz andere Anlageform verbirgt. Weil jetzt sämtliche Versicherungsgesellschaften, Geldinstitute und Kapitalanlagegesellschaften in Vorfreude auf die neuen Steuervorteile beginnen, kreativ zu werden und noch zusätzliche “Lebensversicherungs”-Produkte auf den Markt bringen, ist davon auszugehen, dass die Politik noch vor Jahresende nachbessern wird und die Steuervergünstigungen auf einen eng gefassten Produktkreis beschränken wird. Solche Produkte, die höchstwahrscheinlich nicht unter die neue Regelung fallen dürften, sind u.a. Steuersparmodelle, die nur ein geringes Todesfallrisiko absichern, um offiziell als Lebensversicherung durchzugehen.

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